Dipl. Ing. Architekt Herbert Köhnemann
   
 

[ P R E S S E  und Nachrichten aus der PROVINZ]

[ W e g   f r e i   f ü r   G a s t r o n o m i e   a m   B a h n h o f ]

Pläne stoßen auf positive Resonanz Unna. Die Idee, auf dem Gelände der ehemaligen Stückguthalle eine Erlebnisgastronomie zu errichten, stößt bei allen politischen Fraktionen auf positive Resonanz.. [mehr...]

[ M o d e r n e   A r c h i t e k t u r   a l s   V i s i t e n k a r t e ]

Auf dem Gelände der ehemaligen Stückguthalle am Bahnhof könnte schon bald ein ungewöhnliches Gebäude entstehen. Architekten planen eine Stahlhallen-Konstruktion, die Platz für eine Erlebnisgastronomie bietet. [mehr...]

[ N e u e     E n e r g i e n     f ü r    d a s     V i e r t e l ]

Fassadensanierung ❙ Ein alter Versorgungsverteiler passte optisch nicht mehr in den gewachsenen und aufgewerteten Stadtteil Unnas. Erfahren Sie, mit welchem Fassadensystem der Klempner-Fachbetrieb den Zweckbau in eine moderne Energiestation wandelte. [mehr...]

[Kapriole der "Baupolizei"]

Bearbeitung des Bauantrages nach 20 Jahren:

Kürzlich wurde ich von einer Landfrau beauftragrat eine Aufgabenliste eines heimischen Bauamtes zu bearbeiten.

Hintergrund ist eine 20 Jahre bestehende Reithalle. Aus dem Bauamt kam aktuell die Aufforderung endlich die fehlenden Bauunterlagen zum Bauantrag einzureichen. 

häeeh.. was ???

 

Treppe im 100 Jahre alten Anbau:

anlässlich der Baubesprechung im Bauamt zwischen dem Bauherrn und dem Sachbearbeiter der Baubehörde wurde die etwas steilere alte Holztreppe in dem Gebäude thematisiert.

Die Treppe weist einen höheres Steigungsverhältnis aus als nach den heutigen Anforderungen. Derartige Treppen gibt es bei fast jedem Altbau aus dieser Zeit. In der mehr als 100 Jahre alten Geschichte des Gebäudes hat es laut dem Bauherrn keine durch die steile Treppe verursachten Unfälle gegeben.

Der Sachbearbeiter eröffnete uns seine Bedenken gegen diese Treppe und bezog sich auf ein „aktuelles“ Urteil eines Oberlandesgerichts aus dem hervorgeht, dass die Treppe nicht mehr zulässig sei. Hier bestehe besonderer Klärungsbedarf!  Das zitierte Urteil selbst konnte er uns nicht vorlegen.

Auf unser Bitten wollte er uns das Urteil schließlich zusenden. Nach ca. zwei Wochen schickte er mir einen entsprechenden Link der Fundstelle des Urteils. Das „aktuelle Urteil“ stammt aus 1976 (hääeeeh ???). Die während des Bau-Verfahrens beteiligte Rechtsanwältin konnte das "aktuelle" Urteil nicht in den einschlägigen Archiven finden.

Ein Urteil mit derartiger Tragweite für unzählige Altbauten in vergleichbare Situation müsste eigentlich allen am Bau Beteiligten geläufig sein. Aufgrund dieses vermeintlichen Urteils will der Sachbearbeiter das Objekt nicht mehr für eine Nutzung freigegeben.

Hier wird der Begriff "Bauverhinderungsbehörde" wieder zu Recht verwendet. Die uralte Einzelfallentscheidung eines OLG (wenn es die überhaupt gibt) wird ohne sachbezogene Erläuterung und ohne den erforderlichen Bezug zu dem konkreten Bauvorhaben schon mal vorab als Ablehnungskriterium bestimmt.

Super Service (:))